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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen |
1. Geschäftsverkehr In unserem Geschäftsverkehr gehen wir davon aus, daß es sich bei unseren Kunden um Vollkaufleute handelt. Weichen Ihre Einkaufsbedingungen von unseren Bedingungen ab, so gelten Ihre nur dann, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand 2.1 Für die Beschreibung von Art und Umfang des Liefergegenstandes ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Ist eine Bestellung als Angebot im Sinne von §145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen. 2.2 Sämtliche Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Liefergegenstandes in unseren Prospekten, in unserem Katalog, der Werbung oder in unserem vor der Auftragsbestätigung liegenden Schriftverkehr gelten nur annähend, sofern wir sie nicht in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich erklären. Dies gilt auch für Fotos, Zeichnungen und sonstige Abbildungen. Rein dekorative Elemente in den Produktabbildungen sind nicht mit im Lieferumfang enthalten. 2.3 Änderungen der Produktpalette in unserem Katalog behalten wir uns ausdrücklich vor. Entsprechendes gilt für Konstruktions-und Formveränderungen an den Bestellgegenständen während der Lieferzeit, soweit der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Aussehen dadurch nicht grundsätzlich verändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Leistungsangaben beziehen sich auf einen Betrieb bei einer Lufttemperatur von +20° Celsius, ebenem Betonfußboden und trockenen Einsatzbedingungen. Abweichungen von den Leistungsangaben sind auch bei den vorstehenden Bedingungen im Bereich üblicher Toleranzen zulässig.
3. Vertragsabschluss, Lieferzeitraum 3.1 Unsere Angebote im Katalog/Prospekt sind freibleibend. Sie richten sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und sonstige Selbständige. Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. bei Lagerware durch Auslieferung zustande. Sofern eine bestimmte Lieferzeit nicht vereinbart ist, werden wir Bestellungen des Kunden in Abhängigkeit von unserer Lieferfähigkeit so zeitnah wie möglich ausführen. 3.2 Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen durch den Kunden als genehmigt, wenn nicht binnen 8 Tagen nach dem Ausstelldatum unserer Auftragsbestätigung ein widersprechender Bescheid bei uns eingegangen ist. 3.3 Liefertage sind Arbeitstage ohne Samstage. Letztverbindlich sind die Lieferzeiten, die in unserer Auftragsbestätigung angegeben sind. Der Lieferfrist ist eingehalten wenn die Ware an den Frachtführer übergeben wurde. 3.4 Bei Bestellungen mehrerer Waren sind wir berechtigt, die einzelnen Teile auch getrennt zu liefern. Dabei gilt jede Teillieferung als selbständiges Geschäft.
4. Preise und Zahlungsbedingungen, Umsatzsteuer. 4.1 Der vereinbarte Preis versteht sich als „ab Werk-Lieferung“ und ohne die Verpackung. Die jeweils bei Rechnungserstellung gültige Umsatzsteuer sowie die Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, ausgenommen sind die mit einem Frei – Zeichen versehenen Produkte. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zu zahlen (gilt nur im Inland). 4.2 Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 6% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet, unbeschadet eines ggf. höheren Verzugsschadens sowie etwaiger sonstiger Ansprüche. Dem Kunden steht es frei, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretungsverbot Aufrechungs- und/oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ansprüche des Kunden uns gegenüber dürfen nicht abgetreten werden.
6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen vor (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der Vorbehaltsware im Ganzen oder in Teilen an unsere schriftliche Zustimmung gebunden. 6.2 Gerät der Kunde mit seiner Kaufpreiszahlung in Verzug, haben wir das Recht, die Vorbehaltsware nach fruchtlosem Ablauf einer von gesetzten angemessenen Nachfrist in Besitz zu nehmen. Befindet sich die Vorbehaltsware im Besitz eines Dritten, ist der Kunde auf erstes Anfordern verpflichtet, uns den Aufenthaltsort der Vorbehaltsware mitzuteilen und ist damit einverstanden, dass wir die Vorbehaltsware auch in diesem Fall in Besitz nehmen. 6.3 Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt an der Vorbehaltsware geltend, nehmen wir sie in Besitz oder pfänden wir sie, so gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten den Rücktritt ausdrücklich erklärt. 6.4 Der Auftrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. 6.5 Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich schriftlich von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Verfügungen Dritter, die sich gegen Vorbehaltsware richten und überläßt uns Abschriften von Pfändungsverfügungen und Protokollen. Er hat darüber hinaus alles zu unternehmen, um die Durchführung der o.g. Maßnahmen abzuwenden. Wenn wir Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben, ist uns der Kunde zur Erstattung der gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten verpflichtet, wenn der Dritte hierzu nicht in der Lage ist.
7. Ansprüche bei Sachmängeln 7.1 Für Sachmängeln des Liefergegenstandes leisten wir wie folgt Gewähr: 7.1.1 Eine Haltbarkeits- oder sonstige Garantie für unsere Liefergegenstände geben wir grundsätzlich nicht. Insofern kommt keiner unserer Beschreibungen, Zusagen oder sonstigen Äußerungen weder vor noch bei Vertragsabschluß, Garantiecharakter zu. 7.1.2 Mängelrügen sind unter Beachtung von § 377 HGB schriftlich an uns zu richten. 7.1.3 Alle nachweislich bereits bei Gefahrübergang mit Sachmängeln behafteten Teile des Liefergegenstandes werden nach unserer Wahl entweder unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert. Teile, die von uns im Rahmen dieser Nacherfüllung ausgetauscht werden, gehen mit dem Ausbau in unser Eigentum über. Der Kunde hat uns ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen. Wir tragen die uns durch die Nacherfüllung entstehenden Kosten. 7.1.4 Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Wählt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, verzichtet er auf die Geltendmachung von Schaden- und Aufwendungsersatzansprüchen, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben. 7.1.5 Im Falle einer Garantie haften wir nur in dem Umfang, in dem die Garantie gerade bezweckt hatte, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern. 7.1.6 Vorbehaltlich der Regelung in Ziffern 10 bestehen weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Schadenersatzansprüche, nicht. 7.1.7 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. 7.1.8 Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte Behandlung, nicht den Vorschriften und unserer Bedienungsanleitung entsprechende Wartung, ungeeignete Ersatzteile, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund wie auch chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse. 7.1.9 Werden vom Kunden oder Dritten ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen am Liefergegenstand vorgenommen, so bestehen für diese oder die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
8. Ansprüche bei Rechtsmängeln 8.1 Für Rechtsmängel des Liefergegenstandes leisten wir wie folgt Gewähr: 8.1.1 Wir sind verpflichtet, den Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu liefern. Für den Fall, dass Dritte berechtigte Ansprüche aus Schutz- oder Urheberrechten gegen den Liefergegenstand oder Teile davon erheben, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten für den betreffenden Liefergegenstand entweder ein Nutzungsrecht erwirken, ihn so ändern, dass Schutz- oder Urheberrecht nicht verletzt wird, oder den Liefergegenstand oder die Teile davon austauschen. Ist uns dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10 kann der Kunde Ersatz für vergebliche Aufwendungen oder Schadenersatz nicht verlangen.
9. Montage Soweit im Katalog / Prospekt angegeben, erfolgt die Anlieferung der bestellten Ware in Einzelteilen. Der Zusammenbau erfolgt durch den Kunden.
10. Haftung 10.1 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafte Ausführungen von vor oder nach Vertragsschluß von uns erteilten Vorschlägen und Beratungen oder durch andere schuldhafte Pflichtverletzungen, insbesondere aufgrund unserer Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes, vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen in Ziffern 7.1.6 und 10.2 bis 10.3 entsprechend. 10.2 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (insbesondere für Produktionsausfall -, sonstige Vermögensschäden oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen), haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund– nur in den nachfolgenden Fällen: - bei Vorsatz, - bei arglistig verschwiegenen Mängeln bzw. solchen, deren Fehler wir garantiert haben (in diesem Fall jedoch nur in dem Umfang, in dem die Garantie gerade bezweckt hatte, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern), - bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. 10.3 Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 11. Rückgaberecht Sollten Sie einen gelieferten Artikel nicht behalten wollen, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 14 Tagen ab Anlieferung telefonisch mit. Wir veranlassen dann die Rücknahme und stornieren die Rechnung mit entsprechender Gutschrift. Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Rücknahme nur durchführen können, wenn die Ware ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und in angemessener Zeit bei uns eingehen. Die Gefahr und die Kosten des Rücktransports gehen zu Ihren Lasten. Dieses Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffungen, Sonderkonstruktionen, für Waren, für die Sonderpreise (z.B. Mengennachlass) gewährt wurde.
12. Datenspeicherung Personen und firmenbezogene Daten unserer Kunden speichern und verarbeiten wir, soweit geschäftsnotwendig, im zulässigen Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes § 26 BOSG. Hiervon geben wir Ihnen hiermit Kenntnis.
13. Gefahrenübergang Der Kunde trägt für den Liefergegenstand die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung von dem Zeitpunkt an, in dem der Liefergegenstand zum Versand bereitgestellt ist, und zwar unbeschadet etwaiger von uns zu erbringenden Leistungspflichten wie z.B. Montage.
14. Betriebsgefahr Mit der Übergabe eines Gerätes ist der Kunde Halter und für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen verantwortlich. Er hat auf eigene Kosten für die Einhaltung bestehender Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsakte – insbesondere straßenverkehrsrechtliche und steuerliche Bestimmungen – einzustehen und diesbezüglich von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Die Benutzung des Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr ist nicht zulässig, es sei denn, das Fahrzeug ist entsprechend der StVZO ausgerüstet und pflichtgemäß versichert. 15. Gerichtsstand, anwendbares Recht 15.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bad Dürkheim, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder wenn der Kunde im Inland keinen Gerichtsstand hat. 15.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht, wie es zwischen inländischen Vertragspartnern zur Anwendung gelangt.
Fassung vom 01.07.2014
NELKE GmbH Maler - Ernst - Straße 5 D-67098 Bad Dürkheim
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